Hauptuntersuchung:

Brauchen Sie „TÜV“? Jetzt Hauptuntersuchung (HU) beim Profi buchen!

Die Hauptuntersuchung, HU oder auch fälschlicherweise pauschal „TÜV“ genannt ist in der Regel für jedes Fahrzeug verpflichtend und in der Regel alle 24 Monate fällig. Wir führen für Sie die erforderliche Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nach §29 StVZO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch.

Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihr Fahrzeug zusätzlich bereits vorab, um mögliche Mängel vor der Prüfung zu beseitigen.

HU bei Bosch Car Service:

  • Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung
  • Durchführung mit einer Prüforganisation in unserer Werkstatt
  • Mängelidentifikation & -beseitigung auf Wunsch vorab
  • Schneller und direkter Weg zur Prüfplakette
  • Prüf- und Messprotokolle zu allen durchgeführten Wartungsarbeiten

Hauptuntersuchung (HU): Fristen, Bestandteile und betroffene Fahrzeuge?

Die Hauptuntersuchung (HU) wird umgangssprachlich oftmals „TÜV“ genannt, genau wie Papier-Klebeband in der Regel nur als Tesa bezeichnet wird, obwohl das ein Hersteller und nicht das Produkt ist. Der TÜV war früher die einzige Überwachungsorganisation, wobei in der Zwischenzeit auch andere technische Prüfstellen, wie beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS die Hauptuntersuchung durchführen.

Diese Prüfung stellt sicher, dass ein Kraftfahrzeug nach §29 StVZO verkehrstauglich ist und der vorgegebenen Verkehrssicherheit entspricht. Ein unabhängiger Sachverständiger die Sicherheit Ihres Autos und vergibt bei bestandener Prüfung die Plakette. In der Regel ist die erste Hauptuntersuchung für ein neuzugelassenes Fahrzeug nach 36 Monaten, danach in einem regelmäßigen Intervall von 24 Monaten.

Wann die nächste Untersuchung für Ihr Fahrzeug ansteht, können Sie auf der Plakette auf dem hinteren Nummernschild nachvollziehen.

Tipp: Die Plakette gibt es in den Farben Gelb, Braun, Rosa, Grün, Orange und Blau und wiederholt sich in dieser Reihenfolge immer wieder, sodass Sie das Jahr ungefähr zuordnen können.

Im inneren der runden Plakette können Sie das Jahr und direkt darüber den Monat sehen, in dem die nächste Untersuchung ansteht.

Für die Einhaltung der Untersuchungsintervalle ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Die HU kann bei einer der zuständigen Prüfstellen vor Ort oder auch durch einen anerkannten Prüfer in einer Werkstatt durchgeführt werden. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine HU um etwa 65 Euro, je nachdem in welchem Bundesland die Prüfung durchgeführt wird, um welches Fahrzeug es sich handelt und weitere Aspekte.

Falls Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden muss Ihr Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachuntersuchung. Wenn Sie die Nachuntersuchung nicht innerhalb dieser einmonatigen Frist durchführen, müssen Sie einen komplett neuen Termin für eine HU machen.

Falls Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher sein sollte, wird die Prüfplakette von Ihrem hinteren Nummernschild entfernt und Sie können mit diesem Auto nicht weiterfahren.

Abgasuntersuchung (AU): Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Abgasuntersuchung (AU) war früher eine separate Prüfung, die seit 2010 mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wird. Sie dient der Messung des Schadstoffausstoßes Ihres Fahrzeugs und ob dieser die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Es gibt keine 6-eckige Plakette mehr aber eine gesonderte Bescheinigung.

Tipp: Die Abgasuntersuchung kann auch vor der eigentlichen Hauptuntersuchung durchgeführt werden, darf zur HU aber nicht länger als 2 Monate zurückliegen.

Grundsätzlich sind alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (Benziner oder Diesel) zur einer Abgasuntersuchung verpflichtet. Das umfasst PKWs und LKWs, aber auch Motorräder, Trikes und Quads. Es gibt einige Ausnahmen, wie beispielsweise Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Stapler und einige andere.

Sie haben Fragen zu HU & AU? Wenden Sie sich an unser Servicmitarbeiter